20. März 2015

Deutsche Finance Group erweitert Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung

Verwaltung von Finanzinstrumenten genehmigt

Die DF Deutsche Finance Investment GmbH ist seit 16.10.2014 eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gemäß § 20 KAGB.Die Erweiterung der Zulassung beinhaltet auch das Verwalten von einzelnen Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investment- vermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB). Die Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung gemäß KAGB bildet die Grundlage für individuelle Vermögens- verwaltungsmandate von institutionellen Investoren.