14. April 2022

Elektronische Wertpapiere mit kurzer Laufzeit und Festverzinsung ermöglichen den Zugang zu einer neuen Anlegergruppe

Interview Cash Magazin

Der zunehmende starke Wettbewerb von Finanzprodukten bei sinkenden Renditen und Negativzinsen beeinflusst nicht nur das Investorenverhalten von institutionellen Investoren im aktuellen Marktumfeld, sondern auch das der Privatanleger, die sich immer mehr für neue und innovative Investmentmöglichkeiten auf den derzeitigen Schlüsseltechnologien interessieren. Mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren durch den Bundestag im vergangenen Jahr wurde erstmalig die rechtliche Grundlage für das Emittieren von digitalen Wertpapieren in Deutschland geschaffen. Für Investoren und Anleger bedeutet dies, dass Wertpapiere wie klassische Inhaberschuldverschreibungen, Firmenanleihen, Zertifikate und Optionsscheine, also Schuldverschreibungen, als digitale Wertpapiere emittiert und auch rein elektronisch ausgegeben werden können. Dadurch wird das deutsche Recht für innovative Technologien geöffnet und gleichzeitig wird die Rechtssicherheit, Marktintegrität und der Anlegerschutz sowie Funktion und Transparenz des Finanzmarkts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gewahrt. Das neue elektronische Wertpapiergesetz schafft daher die Grundlage im Rahmen der Wachstumsstrategie der DEUTSCHE FINANCE GROUP als Investmentgesellschaft, künftig Privatanlegern gezielt einen vollständigen Zugang zu regulierten digitalen Finanzprodukten anbieten zu können somit auch den bisherigen Zugang zu unserer institutionellen Investmentstrategie für Privatanleger grundlegend zu verändern. Mesut Cakir, Geschäftsführer der Deutsche Finance Systems, ein Tochterunternehmen der DEUTSCHE FINANCE GROUP sprach mit Cash über das neue digitale Produktangebot sowie über die Online-Investmentplattform.

Das komplette Interview zum Nachlesen erhalten Sie hier:

Quelle: Stefan Löwer: „Elektronisches Wertpapier erschließen eine neue Anlegergruppe“, Cash Magazin, Ausgabe 4/2022, S. 96